Vollmacht & Handlungsvollmacht
Mit Ihrer Einwilligung auf der Bestellseite erteilen Sie Clickstark Digital Marketing B.V. eine rechtsgültige Vollmacht, Sie in allen abonnementbezogenen Angelegenheiten zu vertreten.
Vollmachtgeber
Der Auftraggeber (Kunde)
Der/Die Unterzeichnende (nachfolgend „Auftraggeber") – identifiziert durch die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten – erteilt hiermit der nachstehenden Bevollmächtigten eine umfassende Handlungsvollmacht.
Bevollmächtigte
Clickstark Digital Marketing B.V.
Umfang der Vollmacht
Erteilte Befugnisse
Der Auftraggeber bevollmächtigt Clickstark Digital Marketing B.V., in seinem Namen folgende Handlungen vorzunehmen:
Führung von Schriftverkehr, Telefonaten und E-Mails mit Drittanbietern, Vertragspartnern, Inkassobüros und Behörden im Namen des Auftraggebers.
Kündigung, Änderung oder Anpassung von Abonnements, Mitgliedschaften und Verträgen bei Drittanbietern im Namen des Auftraggebers.
Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte und Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten, einschließlich Widersprüche und Beschwerden.
Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche und Vergünstigungen des Auftraggebers.
Vertretung des Auftraggebers bei Streitigkeiten, Reklamationen und Verhandlungen mit Dritten zur außergerichtlichen Einigung.
Geltendmachung des Rechts auf Datenlöschung (DSGVO Art. 17) und Auskunft (DSGVO Art. 15) gegenüber Drittanbietern im Namen des Auftraggebers.
Gültigkeit & Widerruf
Laufzeit dieser Vollmacht
📋 Diese Vollmacht gilt unter folgenden Bedingungen:
Die Vollmacht wird durch das Setzen des entsprechenden Häkchens auf der
Bestellseite
erteilt. Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und Browser-Informationen werden
zur rechtssicheren Dokumentation gespeichert.
Ort: 's-Gravenhage, Niederlande |
Datum: Datum der Bestellung
Rechtliche Grundlagen
Anwendbares Recht
Diese Vollmacht unterliegt dem niederländischen Recht (Burgerlijk Wetboek) sowie den anwendbaren EU-Verordnungen, insbesondere der DSGVO. Für Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in 's-Gravenhage, Niederlande, zuständig.